Hallo liebe Leute,
in diesem Dokument (Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende kleine Anfrage) findet Ihr die aktuellsten Zahlen der Bundesregierung zu Abschiebungen, Zurückweisungen, Zurückschiebungen, sogenannten „freiwilligen Ausreisen“ uvm. für das Jahr 2017, Stand: 30.09.2017.
Auch wenn einen der Zahlenberg in diesem Dokument zunächst etwas „erschlägt“ – hinter all diesen Zahlenkolonnen stehen abertausende, jeweils individuelle Schicksale von Menschen, denen ihr Recht auf ein Leben in Würde und Sicherheit verweigert wurde, und deren Hoffnungen und Träume, wie zuvor in ihrem Herkunftsland, nun mit einer Abschiebung aus Deutschland ein zweites Mal zerstört wurden.
Einige Kerndaten für Menschen, die keine seitenlangen Tabellen mögen:
Im Jahr 2017 wurden bis Anfang Oktober bundesweit bereits 16700 Menschen gegen ihren Willen per Flugzeug abgeschoben, dazu kommen 1451 Zwangsrückführungen auf dem Landweg und 38 Abschiebungen auf dem Seeweg.
Es gab in diesem Zeitraum insgesamt 5061 Fälle, in denen Betroffene aufgrund der Dublin-Verordnung u.a. auch in EU-Länder wie Bulgarien, Ungarn oder Polen abgeschoben wurden, in denen sie keine Chance auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren haben, sondern stattdessen Internierung, Elend oder Obdachlosigkeit zu erwarten haben. Unter den Betroffenen waren 998 minderjährige Geflüchtete, denen in besagten Zielländern der besondere Schutz, der Kindern und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtscharta zusteht, nachweislich verweigert wird.
Für die sogenannte „Sicherheitsbegleitung“ der Abgeschobenen durch Beamte der Bundespolizei entstanden in besagtem Zeitraum Kosten von über 3,9 Mio. Euro.
Dazu kommen in diesem Jahr bereits über 20 Mio. Euro Gerichtskosten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Verliererin in unzähligen erfolgreichen Klageverfahren von Geflüchteten gegen ihren ursprünglichen Asylbescheid bezahlen musste. Aktuell landet fast jeder zweite vom BAMF erstellte negative Bescheid wegen teils gravierender sachlicher, inhaltlicher und juristischer Mängel vor den Verwaltungsgerichten (Quelle: Deutschlandfunk, 04.12.2017) – es wird trotzdem munter weiter versucht, abzuschieben, wie nicht nur die aktuellen Fälle aus Tübingen zeigen.
In 222 Fällen wurden im Jahr 2017 Abschiebungen in letzter Minute von den Piloten der dafür vorgesehenen Flugzeuge gestoppt, die sich weigerten die jeweilige Zwangsrückführung zu unterstützen.
Für heute, 06.12.2017, ist vom Flughafen Köln/Bonn aus wieder eine Sammelabschiebung von bis zu 78 Menschen nach Afghanistan geplant – wünschen wir den Piloten dieses Fluges ebenfalls die nötige Zivilcourage, um diese Abschiebung in ein von Krieg und Terror zerissenes Land, in Tod und Elend zu unterbinden und den Flieger am Boden zu lassen!
Update: Unter den Betroffenen der heutigen Abschiebung befinden sich auch 4 afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg. Entgegen der Behauptung der Bundes- und Landesregierungen werden keineswegs nur „Straftäter“ abgeschoben. Unter den Betroffenen befindet sich z.B. auch ein Jugendlicher aus Bayern, der dort bereits eine Berufsausbildung angefangen hat.