Stellungnahme von Ernst Gumrich (Tübinger Liste) zum Fragenkatalog

Hinweis des Verfassers: bitte Tippfehler entschuldigen. Aus Zeitgründen kurz vor einem Termin heruntergeschrieben und ohne Korrekturdurchsicht verschickt.

Sehr geehrter Herr L.,

ich antworte Ihnen bewusst persönlich, stimme aber wohl mit der Sicht in Flüchtlingsthemen mit den  Mitgliedern der Tübinger Liste Fraktion -bis auf ggf. unterschiedliche Nuancen und Schwerpunktsetzungen- sehr weitgehend überein. Als Jurist habe ich vielleicht zusätzlich einen fachlich geprägten Blick-

Viele der Fragen muss Ihnen und uns der OB beantworten. Unten beschreibe ich kurz, dass vielleicht hinter dem Begriff der „Liste der Auffälligen“ nur die effekthascherisch martialische Verpackung ganz normalen Verwaltungshandelns liegt. Da diese Verpackung aber einen ggf. falschen Verdacht nährt, sind Fragen sinnvoll und sollten beantwortet werden.

Mir persönlich ( als gelerntem Juristen zumal) verdreht es den Magen, wenn ich viele Äußerungen unseres Oberbürgermeisters über „Auffällige“ und deren besondere (doppelte!) Wohlverhaltenspflichten oder gar eine „besondere Behandlung“ von Auffälligen, Unbotmäßigen auf seiner privat-öffentlichen facebook-Seite  lese.


Vielleicht sind Ihnen meine häufigen persönlichen Interventionen dort aufgefallen, wenn im üblichen zeitlichen Abstand seine verbalen Ausfälle gegen Flüchtlingsgruppen oder nur „andere Menschen“  einschlugen. Vielleicht fiel auch auf, dass  sich andere Mitglieder des Tübinger Gemeinderats mit Kritik und Widerspruch bis heute dort fast völlig zurückhalten haben.

Boris Palmer hat nicht verstanden oder verleugnet bewusst, dass seine vorgeschlagenen „Lösungen“ nicht mit unserer Verfassung, nicht mit der Menschenrechtskonvention und nicht mit deren Ausprägung in unseren Gesetzen vertragen. Jedenfalls klingen seine Äußerungen so, dass man sie eigentlich nur so verfassungsabweichend verstehen kann. Wir kennen gute rechtliche Begriffe wie Anfangsverdacht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen, die aber nur zu Ermittlungstätigkeit der Amtsorgane führen dürfen. Erst in Verfahren und bei Beweisen können sie zu Verurteilungen und dann anschließend zu Sanktionen führen. Sanktionsbewehrte Verdachtstatbestände oder gar nur aus Gruppenzugehörigkeit abgeleitete Gefähdungspotentiale, können in westlichen Verfassungsdemokratien nicht zu Einschränkungen von Freiheitsrechten führen (z.B. Kasernierung oder nächtliche Ausgangsschranken). Auch den Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und es also keine höheren Wohlverhaltensstandards für Gäste geben kann, wischt Boris Palmer mit dem Hinweis weg, das zeige nur unser/mein Unverständnis für politischen Willen und dessen Umsetzung angesichts eines gesellschaftlichen Notstandes.

Ich und wir als Fraktion wurden deshalb summarisch von ihm als Menschenrechtsfundamentalisten und Pippi Langstrumpftruppe abgekanzelt. Oder auch als Populisten, was allerdings bei dem Publikum auf seiner Seite schon recht pervers klingt. Unsere stets sachlich vorgebrachten Argumente haben bisher nie irgendwelche Wirkung erzielt oder führten nie zu einer konstruktiven Diskussion mit ihm.

Wir wiesen und weisen den Oberbürgermeister dann regelmäßig für seinen so aktiven politischen Gestaltungswillen in der Flüchtlingsfrage auf den harten, steinigen aber einzigen Weg über die Gestzgebung. Sie kann  -jeweils im Rahmen der Verfassung-  in den zeitraubenden parlamentarischen Verfahren politisch andere, neuere, härtere Ziele verfolgen und gesetzgeberisch umsetzen, als es die heutige Gesetzeslage im Kern vielleicht in ganz hoher Liberalität ausprägt. Bei der Leistungsbereitstellung durch den Sozialstaat gibt es Mitwirkungspflichten für die Berechtigten. Bei deren Verletzung, wiederum nachgewiesen in überprüfbaren Verwaltungshandel, kann es dann anders als heute zu Leistungskürzungen kommen. Auch solche Gesetze und Verordnungen müssten parlamentarische Mehrheiten verschärfen, wenn sie meinen, dazu vor der Mehrheit der Bevölkerung authorisiert zu sein. An dem Punkt wird Boris Palmer dann meist sehr ungeduldig. Er weist seine Leser und fordert in seinen Posts nicht  diesen einzigen, leider langen Gang durch die  Gesetzgebung. Er lässt vielmehr bei den Besuchern seiner Seite den fatal falschen Eindruck entstehen, der Staat könne, dürfe und müsse das sofort „einfach so machen“. Die Gesetze gäben das alles her. Andere Politiker seien nur unfähig die Probleme zu erkennen oder politisch unwillig, „endlich“ zu handeln. Er sehe das und wolle sofort handeln.

Die von Boris Palmer öffentlich gemacht „Liste der Auffälligen“ mit der er vorgeblich Verwaltungshandeln hier in Tübingen in einem markigen Begriff zusammenfasste, wäre ohne den vorstehenden Hintergrund oben und ohne zugleich beabsichtigte publizistische Programmerklärung unter Umständen im Kern nur etwas sehr Normales.
Als programmatische Liste ist eine „Liste der Auffälligen“ aber zugleich falsch zu verstehen. Was wäre normal? Jede Verwaltung, auch ein sehr liberale, gastfreundliche und auf Integration ausgerichtete Verwaltung muss sich ordnungsrechtlich und bei der Bereitstellung von Wohnraum, Ingegrationsangeboten etc. mit Einzelnen beschäftigen, die den sozialen Frieden in den Einrichtungen stören oder andere Probleme für das Zusammenleben schaffen. Hier haben alle Fraktionen deshalb – weil uns auch nach Gesprächen mit den durch solche Fälle besonders belasteten BetreuInnen nichts besseres einfiel – einem teuren Sicherheitsdienst für die Unterkunft in der Europastraße zugestimmt. Das hat dann die genauso unschöne wie logische und sinnvolle Konsequenz, dass Flüchtlinge, die anderswo den sozialen Frieden stören und auch durch entsprechende sozialpädagigsche Betreuungsversuche dort nicht zu integrieren sind, dann auch sinnvoller Weise vorrangig dort untergebracht werden, wo der äußere Rahmen durch solch einen Sicherheitsdienst gewährleistet ist. Dass das wiederum negative Rückwirkungen „schlechter Gesellschaft“ auslöst, ist ein Dilemma. Da fällt mir auch kein guter Ausweg ein.

Auch ein weiterer Punkt wäre als normales Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden. Kommt es zu kriminellem Handeln, dann sollte der Staat seinem Auftrag und z.T. Amtsermittlungsgebot nachkommen, der dann zu Beweissicherung und den entsprechenden Verfahren führt. Hierbei muss er mit seinen Kapazitäten ökonomisch umgehen und versuchen, diejenigen zur Ankage zu bringen, die eine besondere Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Wenn in dieser Konzentration der Kräfte und der Information- und Beweissammlung auf bereits auffällig gewordene Gefährder und auf die Schwere der Gefährdung durch eine begrenzte Gruppe von solchen einzelnen Menschen keine Elemente von Diskriminierung, „Rasterfahndung“ und Gruppen-Vorverurteilung hineingemischt werden, dann beschreibt es nur einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat. Sobald dies aber der Fall wäre, verkehrt es sich ins Unrecht. Das aber entnahm ich persönlich den jüngsten Äußerungen des Oberbürgermeisters nun nicht. Nachzufragen schadet nicht.

Es gab in dieser Amtszeit des Gemeinderats eine Resolution des Gemeinderats gegen die „fremdenfeindlichen oder missverständlichen Äußerungen“. Wir enthielten uns zum Teil, obwohl wir vorher und seither die lautesten Kritiker der verbalen Entgleisungen waren. Wie erklärt sich dieses Paradox? Wir erwarteten vorher und erlebten dann auch, dass  die dem Resolutionsbeschluss vorausgehende Diskussion zu keiner Einsicht oder gar Ankündigung einer Verhaltensänderung führen würde und führte. Wir hatten in dieser Erwartung darum gebeten, den Passus einer erwarteten Entschuldung des OB zu entfernen. (Gründe: a) Weil sie nicht in der Situng kommen würde, b) auch nicht hinterher realistisch zu erwarten sein und c) man generell Menschen nicht zu Entschuldigungen zwingen kann. Kommen sie, irgendwie verdruckst, taugen Entschuldigungen meist nichst. Im Gegenteil, sie nehmen die Schärfe der Verurteilung und gegen einen Freibrief: „Hab mich doch entschuldigt“). Wir hatten gebeten, den Text der Resolution darauf zu beschränken, = zu verschärfen, dass wir solche Äußerungen nicht mittragen und auf das Schärfste missbilligen. Wir hätten gerne -aber nicht zwingend- den Zusatz hineinbekommen, dass diese Äußerungen auf einem halb privaten/halb öffentlichen facebook-Account  seine Aufgaben als Oberbürgermeister berühren und dass wir sie daher nicht nur im Inhalt missbilligen sondern auch in ihrer Wirkung, ihrer stets unvermeidbaren Zuordnung auf unsere Stadt Tübingen und als in unserem Namen gesprochen.

Sollte der OB ihre Fragen beantworten, lassen Sie uns das bitte umgehend wissen. Andernfalls stimmen wir uns mit den anderen Fraktionen ab, in welcher Form eine entsprechende Aufforderung sinnvoll ist.

Mit besten Grüßen
Ernst Gumrich