Solidarität mit Istvan Farkas!

Die Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg hat den für den in Balingen lebenden serbischen Roma-Aktivisten Istvan Farkas eingereichten Härtefallantrag am 26.7.2017 abgelehnt. Jetzt hat Herr Farkas wohl oder übel seine Bereitschaft zur „freiwilligen Ausreise“ erklärt, damit es nicht zu einer Abschiebung kommt.

Istvan Farkas ist ein politischer Aktivist, der sich viele Jahre lang für die Rechte der Roma und anderer Minderheiten in Serbien eingesetzt hat und deswegen bedroht und misshandelt wurde.

Wir bitten um Spenden, die wir zur Unterstützung für Istvan Farkas einsetzen können!

Im Jahr 2013 stellte Istvan Farkas einen Asylantrag in Deutschland. Nachdem dieser abgelehnt wurde, reichte er selbst eine Klage ein. Er erhielt jedoch nie die Gelegenheit, seine Asylgründe einem Gericht vorzutragen. Im Oktober 2015 stellte das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Verfahren mit einer fadenscheinigen Begründung ein (siehe „kleine Chronik“), woraufhin eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht wurde. Die Petition hatte den Erfolg, dass die Aussicht bestand, dass das Gericht das Verfahren wieder aufnimmt. Doch die Neuterminierung für August 2016 scheiterte wieder an der Postzustellung. Eine erneute Terminierung nahm das Gericht trotz anwaltlichem Antrag nicht vor. Stattdessen unternahmen die Behörden am 27.3.2017 einen Abschiebungsversuch. Es gelang jedoch, den Härtefallantrag zu aktivieren.

Istvan Farkas will nur so lange in Serbien bleiben, wie es unbedingt nötig ist. Aufgrund seiner ungarischen Vorfahren hat er die Chance, einen ungarischen Pass zu erhalten. Hierzu braucht er noch diverse Dokumente und Bescheinigungen. Mit dem ungarischen Pass möchte er sobald wie möglich nach Deutschland zurück kommen und in Deutschland eine Arbeit finden. Bei der Entwicklung dieser Perspektive wollen wir Herrn Farkas unterstützen.

Wir bitten um Spenden, die wir zur Unterstützung für Istvan Farkas einsetzen können für folgende konkrete Zwecke:

  • Finanzierung von Kosten, die für die Beantragung und Ausstellung eines ungarischen Passes und eine darauffolgende Wiedereinreise nach Deutschland anfallen
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt und für Mietkosten während der Zeit in Serbien, denn Herr Farkas wird nach der Rückkehr zunächst mittellos und obdachlos sein und höchstens in geringfügiger Weise Geld verdienen können

auf das Konto des Solifonds Perspektiven:
menschen.rechte tübingen e.V.
Volksbank Tübingen
IBAN: DE94 6419 0110 0308 1020 10,
BIC: GENODES1TUE
Stichwort: „Farkas“

Vielen Dank!

Spenden auf dieses Konto sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, wenn Sie Ihre Adresse auf der Überweisung angeben. Wer eine E-Mail angibt, wird über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten.

Weitere Informationen:

Siehe auch: www.solifonds-perspektiven.org

„Für Roma ist Serbien kein sicheres Herkunftsland“ (Istvan Farkas)

 

Kleine Chronik des Asylverfahrens von Istvan Farkas:

Septemberg 2013 Ankunft in Deutschland, Asylantrag
September 2014 Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ („sicheres Herkunftsland“)
September 2014 Herr Farkas hat keine Unterstützer und keinen Rechtsanwalt. Er legt selbst Klage gegen die Ablehnung ein.
20.10.2015 Das VG Sigmaringen stellt das Klageverfahren ein, weil Herr Farkas das Klageverfahren nicht betreibe. Briefe an Herrn Farkas waren nicht zustellbar, obwohl sich seine Adresse nicht geändert hat und er einen eigenen Briefkasten hat.
8.12.2015 Einreichung der Petition „Bleiberecht für Istvan Farkas“ beim Petitionsausschuss des Landtags BW
27.1.2016 Ablehnung der Petition durch den Petitionsausschuss des Landtags BW. Empfehlung, beim Gericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ggf. gleichzeitig einen Härtefallantrag zu stellen
2.1.2016 Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei VG Sigmaringen
2.1.2016 Härtefallersuchen bei der Härtefallkommission des Landes BW
August 2016 Die Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens scheitert erneut. Die vom VG Sigmaringen verschickte Ladung kommt erneut nicht bei Herrn Farkas an. Dies wird erst im November 2016 bekannt, als sich Herr Farkas ratsuchend an einen Anwalt wandte
27.03.2017 Abschiebungsversuch: Mehrere Polizisten wollen Herrn Farkas in der Nacht vor einer Sammelabschiebung abholen, treffen ihn aber nicht an
4.4.2017 Aktivierung des Härtefallantrags. Es stellt sich heraus, dass die Geschäftsstelle der HFK im Januar 2016 keine Eingangsbestätigung für den Härtefallantrag schickte und den Einreicher auch nicht über das Ergebnis der Vorprüfung informierte.
26.07.2017 Ablehnung des Härtefallantrags durch die Härtefallkommission des Landes BW