Erinnert ihr euch noch? Im Herbst 2017 starteten wir die Online-Petition „Abgeschobener afghanischer Flüchtling muss nach Deutschland zurückgeholt werden! Asef bleibt!“ Mit Erfolg, denn der im Oktober 2017 in rechtswidriger Weise nach Bulgarien und von dort nach Afghanistan abgeschobene Hasmat F. musste nach Deutschland zurückgeholt werden. Kurz darauf wurde sein Asylantrag vom BAMF – wie bei fast allen alleinstehenden Männern – abgelehnt, doch das Verwaltungsgericht erkannte ihm im Klageverfahren die Flüchtlingseigenschaft zu.
Doch was ist mit Asef H.? Dieser teilte mit Hasmat die schweren Misshandlungen in Bulgarien und den Fluchtweg nach Deutschland. Mit Hilfe von Tübinger Unterstützer*innen und Kirchengemeinden überstand er im Herbst 2017 einen Abschiebeversuch nach Bulgarien und letztlich das Dublin-Verfahren insgesamt. Doch dann ließ ihn das BAMF zappeln. Ein Jahr nach der Anhörung erhielt er nun im Februar 2020 den Ablehnungsbescheid – ebenfalls trotz vorgetragener relevanter Schutzgründe. Genauso wie Hasmat und alle anderen Geflüchteten aus Afghanistan braucht Asef Schutz in Deutschland! Denn Afghanistan ist nicht sicher! Asef musste vor über drei Jahren seine junge Frau und sein kleines Kind in Afghanistan zurücklassen. Er setzt seine ganze Hoffnung auf eine positive Entscheidung durch das Verwaltungsgericht. Und auf unsere Solidarität.
Für das Klageverfahren muss Asef mindestens 1000 Euro an den Anwalt bezahlen. Hierfür und ebenso für die Unterstützung anderer afghanischen Geflüchteten bitten wir um Spenden auf das Konto des Rechtshilfefonds von
Fluchtpunkte Tübingen e.V.
Bank: VR Bank Tübingen
IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02
BIC: GENODES1STW
Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig anerkannten Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 200 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Eine Spendenbescheinigungen wird ausgestellt, wenn Sie die Adresse im Verwendungszweck angeben.
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