Pressemitteilung 5.3.2020
Das Bündnis Bleiberecht Tübingen ruft zusammen mit anderen Organsationen zu Rechtshilfe-Spenden für den abgeschobenen Bilal Waqas auf.
WAQAS 2020-02-28 Spendenaufruf Rechtshilfe mitB
Am 6. Januar wurde der pakistanische Staatsbürger Bilal Waqas, der in Tübingen mit einer deutschen Frau verheiratet ist, nach Pakistan abgeschoben. Über 500 Menschen folgten daraufhin am späten Abend des 11. Januar einem Aufruf zur Demonstration von Mitarbeiter*innen des Landestheaters Tübingen.
Die Initiatoren des Spendenaufrufs halten die Abschiebung trotz aller Rechtfertigungen seitens der Stadtverwaltung weiter für unrechtmäßig und fordern, dass Herr Waqas so schnell wie möglich und auf Staatskosten nach Deutschland zurückkehren kann. Doch selbst im Fall der Übernahme von Kosten wird erwartet, dass auf die Betroffenen hohe Kosten zukommen.
Deswegen werden Spenden für die zu erwartenden hohen Anwaltskosten und die Kosten für das Visumsverfahrens gesammelt. Die steuerlich abzugsfähigen Spenden gehen an den Rechtshilfefonds des gemeinnützigen Vereins Fluchtpunkte Tübingen e.V., VR Bank Tübingen, IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02, BIC: GENODES1STW, Verwendungszweck: Waqas. Sollte mehr Geld als gebraucht über Spenden eingenommen werden, wird dies satzungsgemäß für andere Rechtshilfe-Fälle von Geflüchteten verwendet. Auch für die Online Petition „Holt Bilal Waqas sofort zurück nach Deutschland“ werden weiter Unterschriften gesammelt.
Anlage: Flyer Spendenaufruf für Rechtshilfe für die Rückkehr von Bilal Waqas
Mehr Informationen:
• move on – menschen.rechte Tübingen e.V.: Mit deutscher Frau verheirateter Pakistani aus Tübingen abgeschoben (Zusammenstellung von Informationen und Medienberichten)
• Online-Petition „Tübingen-Appell: Holt Bilal Waqas sofort zurück nach Tübingen“ – Bitte solidarisieren Sie sich mit Ihrer Unterschrift!