Abschiebung ist keine Lösung – Das Bündnis Bleiberecht Tübingen ruft zur Protestmahnwache gegen Abschiebeminister Strobl auf!
Termin:
Montag, 03.04., 11.30 Uhr, Tübingen, vor dem Regierungspräsidium (Konrad-Adenauer-Str. 20)
Hinweis: Wegen Werktag waren die Kapazitäten, eine größere Aktion aufzuziehen, nicht ausreichend. Es ist also keine durchorganisierte und angemeldete Aktion.** Vor Ort werden Menschen sein, die sich mit Transparenten aufstellen. Alle, die Zeit haben, sollen kommen und sich einreihen. Bitte Transparente, Schilder… mitbringen. Alles Weitere muss vor Ort untereinander geklärt werden!
Innenminister Strobl wird um ca. 12:00 Uhr ankommen und zuerst die bisher leer stehende Landeserstaufnahmestelle besuchen. Ab 14 Uhr besucht er die Abteilungen des RP. Um 16:00 hält er eine Festrede im RP.
Aktuelle Infos:
„Abschiebungen sind nie fröhlich“, sagte unser Abschiebeminister Strobl bei seinem Besuch in der Museumsgesellschaft Tübingen am 15.März. Abschiebungen seien ein „bitteres Geschäft“. Er möchte sich dabei jedoch „nicht beirren lassen“ (vgl. Schwäbisches Tagblatt 17.3.17), auch nicht von 4.000 Unterschriften, die einen Abschiebestopp nach Afghanistan fordern.
Und die Stroblsche Bilanz macht was her: In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ließ Dr. Strobl 668 Menschen in 42 Staaten abschieben, davon die meisten Roma mit ihren Kindern aus den Balkanstaaten. Im Jahr 2016 wurden ca. 25.300 Menschen aus Deutschland abgeschoben, davon 3.646 aus Baden-Württemberg. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 40%. Abschiebung scheint immer mehr zur Staatsräson Nr. 1 und zur zentralen Prämisse der aktuellen Flüchtlingspolitik zu werden.
Hinzu kommen die sogenannten freiwilligen Ausreisen: Rund 55.000 Personen wurden im Jahr 2016 „freiwillig“ ausgereist, wiederum die meisten davon in die Balkanländer, wo auf die Betroffenen soziales Elend und Rassismus warten. Rückkehrhilfen für diese Menschen gibt es nicht.
Auch ganz aktuell ließ Herr Strobl wieder abschieben: Am 22.3. gab es eine Sammelabschiebung nach Serbien und Mazedonien, am 28.3. ging es in den Kosovo. Und die Abschiebungen nach Afghanistan gehen auch weiter – und die grüne Landesregierung macht weiter mit:
Erneut 15 Personen nach Afghanistan abgeschoben
Bericht über die Protestaktion „Mit Herz gegen Härte“ am 15. März in Tübingen:
** Falls die Polizei Probleme macht: sog. Spontanversammlungen (2+X Personen) dürfen in Deutschland jederzeit mündlich bekundet werden und unterliegen ab dann ebenfalls dem Schutz des Versammlungsrechtes – wichtig ist dabei, keinesfalls einen „Versammlungsleiter“ zu benennen, das braucht es dafür nicht und sobald einer benannt wird würde die Versammlung nicht mehr als spontan gelten!