Presserklärung der Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen
Seit etwa vier Wochen führt der Tübinger OB Boris Palmer bei der Stadtverwaltung eine „Liste mit auffällligen Asylbewerbern“. Nach welchen Kriterien eine Person als „auffällig“ gilt, ist bisher nicht bekannt geworden. Als „auffällig“ Identifizierte sollen in eine von Security bewachte Anschlussunterkunft in der Tübinger Europastraße verlegt werden. Engagierte aus Flüchtlingsunterstützerkreisen und das Bündnis Bleiberecht kritisieren diese neuerliche Maßnahme des auch schon in anderen Angelegenheiten zur Selbstjustiz neigenden Tübinger OB und wollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen
Netzwerk der ehrenamtlichen Unterstützerkreise
www.fluechtlingshilfen-kreis-tuebingen.de
Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen
Presseerklärung 2.1.2019
Es braucht keine „Liste der auffälligen Flüchtlinge“
Die Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen kritisieren die von Oberbürgermeister Boris Palmer eingerichtete „Liste der Auffälligen“ (vgl. Schwäbisches Tagblatt 30.1.19). Weder sinnvoll noch zielführend sei auch, die als „auffällig“ Identifizierten alle in eine gesonderte Unterkunft zu verlegen. „Wir haben die Sorge, dass die Europastraße dadurch zu einer Brennpunkt-Unterkunft wird, wo nur noch repressiv vorgegangen wird, aber nicht mehr präventiv und lösungsorientiert“, sagt Andreas Linder, Mitglied des Sprecherrats.
Auffälliges Verhalten und Straftaten verhindere man nicht dadurch, dass man Listen führt und in Sonderlager einweist. In der Unterstützungsarbeit für Geflüchtete habe sich der persönliche Kontakt, die Begleitung im Alltag und ein offener und solidarischer
Umgang mit Geflüchteten bewährt. Möglicherweise müsse hierbei bei den schwierigeren Fällen (noch) mehr getan werden. „Hierfür bieten wir Ehrenamtliche der Stadtverwaltung und den städtischen Sozialarbeiter/innen die Zusammenarbeit an“, so Linder weiter.
Die Flüchtlingsunterstützerkreise haben grundsätzlich kein Verständnis für Straftaten oder für gewalttätiges Verhalten, ob es sich bei den Tätern um Geflüchtete handelt oder nicht. Im Umgang mit Geflüchteten müssen aber die gleichen Regeln gelten wie mit allen anderen Menschen auch. Auch sie hätten das Anrecht auf einen fairen Umgang und ein rechtsstaatliches Verfahren. So sei die Aufklärung, Verfolgung und gegebenenfalls Verurteilung von Straftaten eine Sache der Justiz und nicht des Oberbürgermeisters. Die Flüchtlingshilfen fordern OB Palmer deswegen auf, die Stimmung gegen Geflüchtete nicht weiter einseitig anzuheizen und die Verfolgung von Straftaten der Justiz zu überlassen. Jeder Strafvollzug beruht auf der Annahme, dass Menschen, die Straftaten begehen, in der Regel wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Bei Geflüchteten kommt hinzu, dass viele traumatisiert sind und bei intensiver Begleitung besser in unsere Gesellschaft eingegliedert werden können.
Die ehrenamtlichen Unterstützerkreise unterstützen auch diejenigen Geflüchteten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob es Gründe für eine Duldung gäbe. Vor allem bei Personen, die eine feste Arbeitsstelle haben oder eine Ausbildung machen und die sich nichts zuschulden kommen lassen haben, müsse ein Bleiberecht gewährt werden. „Wir müssen auch abgelehnten Asylsuchenden Bleibeperspektiven eröffnen und sie motivieren und dabei unterstützen, dies zu erreichen. Und so kann auch Frust, Perspektivlosigkeit und „auffälligem Verhalten“ vorgebeugt werden.“ Diesbezüglich wird OB Palmer aufgefordert, sich für eine Nachbesserung der derzeit von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur
„Beschäftigungsduldung“ und zur „Ausbildungsduldung“ im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (sog. „Spurwechsel“) einzusetzen. Denn diese beinhalten noch viel zu hohe Hürden, um ein solches Bleiberecht erhalten zu können.
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30.01.2019 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Die Liste der Auffälligen
Die Liste der Auffälligen
Geflüchtete Die Stadtverwaltung beobachtet „straffällig gewordene und gewaltbereite Asylbewerber“ genau und will die Bevölkerung vor ihnen schützen.
Die Unterkunft für Geflüchtete in der Europastraße liegt abseits von Wohnbebauung direkt an der B28. Und es ist die einzige Unterkunft, in der es einen Sicherheitsdienst gibt. Deshalb will Oberbürgermeister Boris Palmer in den beiden Häusern nun „auffällige Asylbewerber“ unterbringen. Wer zu diesem Personenkreis gehört, wird auf einer Liste geführt (wir berichteten gestern).
Palmer sagte gestern auf Nachfrage des TAGBLATTS, diese Liste sei zur Zeit im Aufbau, erst seit etwa vier Wochen führe die Verwaltung sie. Sie werde gespeist aus Informationen der Polizei, des Ordnungsamts und der städtischen Sozialarbeiter. Palmer nannte als Beispiel drei Fälle, die auf der Liste stehen. In einem Fall habe ein Asylbewerber damit gedroht, seinen Mitbewohner zu ermorden, in einem andern Fall sei ein Flüchtling von der Polizei „bei einer versuchten Vergewaltigung erwischt“ worden und im dritten Fall handle es sich um Drogenhandel.Fällt jemand negativ auf, werde der Sozialarbeiter, der für die Bewohner der entsprechenden Unterkunft zuständig ist, gefragt, ob es ratsam sei, ihn in seiner Unterkunft zu lassen oder ob er besser verlegt werden soll.
Wie viele Namen inzwischen auf der Liste stehen, weiß Palmer nicht. „Ich habe noch keine Zahlen, die Liste ist ja erst im Aufbau.“ Palmer ist sich sicher, dass „fünf Prozent der Asylbewerber für 90 Prozent des Ärgers sorgen.“ In Tübingen dürfte essich nach Schätzungen des Oberbürgermeisters um gut 50 Personen handeln, die am Ende auf der Liste stehen.
Ob bereits Personen auf der Liste aus ihrer Unterkunft in die Europastraße verlegt wurden, weiß Palmer auch nicht. Was er aber weiß: Die beiden Häuser in der Europastraße sind mit über 50 Bewohnern fast voll belegt. „So viel Platz, um alle schwierigen Personen dort unterzubringen, gibt es in der Europastraße gar nicht“, so Palmer.In der Unterkunft dort habe es „von Anfang an Probleme gegeben“, sagt der OB. Deshalb gebe es dort einen Sicherheitsdienst. Dieser habe das Hausrecht und dürfe im Haus auch Personalien feststellen. Die Hauptaufgabe des Sicherheitsdienstes aber sei, bei Gewalt einzuschreiten. Die Verwaltung habe, eben weil es diesen Sicherheitsdienst gibt, „schwierige Personen“ in der Europastraße untergebracht.
Kurz nach dem Telefonat mit dem TAGBLATT begründete Palmer gestern auf Facebook (auf der Seite von Hasnain Kazim) die Liste. Dort bezieht er sich auf „abgelehnte Asylbewerber“, bei denen die herkömmlichen Sanktionen nicht greifen, weil sie weder Geld noch Sozialprestige zu verlieren hätten. Palmer schreibt: „Wir haben vor zwei Monaten mit der Polizei einen Datenaustausch etabliert und führen eine Liste der Asylbewerber, bei denen erhöhte Aufmerksamkeit geboten erscheint, weil sie straffällig werden oder Gewaltbereitschaft zeigen. (…) In der Vergangenheit haben die städtischen Sozialarbeiter darüber im Normalfall keine Information erhalten. Es konnte also sein, ein Asylbewerber hatte in der Nacht Bekanntschaft mit der Polizei gemacht und am nächsten Morgen erklärt ihm ein Sozialarbeiter, wie er einen Antrag auf Unterstützungsleistungen richtig ausfüllt. Welches Bild von unserem Staat entsteht da bei dem Asylbewerber? Und kann man es verantworten, eine Sozialarbeiterin in ein persönliches Gespräch zu schicken, wenn man gar nicht weiß, dass der Betreffende am Vorabend jemand mit dem Messer bedroht hat?“ Solche Informationen müssten vorliegen und systematisch genutzt werden, „um zu intervenieren und sowohl die Mitbewohner, als auch die Beschäftigten als auch die Bevölkerung zu schützen“.
Anschlussunterkunft und Landeseinrichtung
So viel Platz, um alle schwierigen Personen dort unterzubringen, gibt es in der Europastraße gar nicht.
Boris Palmer, Oberbürgermeister
Mit einer „sicheren Landeseinrichtung“, wie sie Palmer im vergangenen Herbst gefordert hat, hat die Unterkunft in der Europastraße nichts zu tun. Sie ist eine Anschlussunterkunft, in der die Stadt Geflüchtete unterbringt, die entweder einen Aufenthaltsstatus haben oder die ohne Aufenthaltsstatus seit mindestens zwei Jahren im Land sind. Der Landkreis weist jeder Gemeinde eine von der Einwohnerzahl abhängige Anzahl von Flüchtlingen zu, die sie in einer sogenannten Anschlussunterkunft unterbringen muss.
Mit einer “ sicheren Landeseinrichtung“meint Palmer dagegen eine Unterkunft, die das Land betreibt. In dieser sollen Asylbewerber , „die sich integrationsunwillig zeigen“, untergebracht werden.
Sie sollen dort Sach- statt Geldleistungen bekommen.
In der Anschlussunterkunft in der Europastraße wohnen zur Zeit knapp 50 Menschen. Oberbürgermeister Boris Palmer will dort nun nach und nach „auffällige Asylbewerber“ einquartieren.
29.01.2019 Südwest Presse: Tübingen verschärft Kurs gegen auffällige Asylbewerber
Tübingen verschärft Kurs gegen auffällige Asylbewerber
Flüchtlinge OB Boris Palmer fordert Verlegung in Landeseinrichtungen, um Kommunen zu entlasten. Hessen will das umsetzen, Baden-Württemberg nicht. Von Roland Müller
Die Stadt Tübingen führt eine Liste mit auffälligen Asylbewerbern und verlegt sie in ein Wohnheim mit Sicherheitsdienst. „Es kann nicht sein, dass, wenn einer am Bahnhof Schlägereien anzettelt, die einzige Konsequenz ist, dass tags darauf ein Sozialarbeiter ihn besucht und fragt, wie es ihm geht“, sagte OB Boris Palmer (Grüne) dieser Zeitung.
Die Stadt habe daher begonnen, im Verdachtsfall alle verfügbaren Informationen von Polizei und Behörden über eine Person zu sammeln. Wer auf der Liste steht, werde „zunehmend öfter“ verlegt; die Security koste die Stadt rund 300 000 Euro im Jahr. Es sei nur ein kleiner Teil der Asylbewerber, die mit Gewalt- und Drogendelikten auffällig würden. „Wenn die die Erfahrung machen, dass erstmal nichts passiert, können daraus kriminelle Karrieren entstehen.“ Diese kleine Gruppe konterkariere die Integrationsbemühungen der großen Mehrheit der Flüchtlinge.
Palmer fordert weiterhin vom Land, auffällige Flüchtlinge raus aus den Städten in Landeseinrichtungen zu verlegen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte dem im November zugestimmt. „Solche Gruppen muss man trennen und an verschiedenen Orten unterbringen“, sagte er damals. Das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) sieht dafür aber keine Handhabe. Man habe den Vorschlag geprüft, doch es gebe keine gesetzliche Grundlage, sagte ein Sprecher. Hessen will genau das hingegen umsetzen: Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag heißt es, wenn „erhebliche Zweifel an der Integrationswilligkeit“ von Asylbewerbern bestünden, sollen diese „in einer Landeseinrichtung verbleiben oder erneut dort untergebracht werden.“
Das Stuttgarter Ministerium sieht die hessischen Pläne skeptisch und verweist auf den „Sonderstab gefährliche Ausländer“, der sich mit ausreisepflichtigen Intensivtätern und Gefährdern beschäftige und Abschiebungen forciere. Der Stab arbeite sehr erfolgeich, hier würden Kommunen auch „Fallkonferenzen und Workshops“ angeboten.