Fragenkatalog zu Palmers „Liste der Aufälligen“ an Tübinger Gemeinderatsfraktionen

Der Sprecherrat der Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen hat am gestrigen Freitag einen gemeinsam u.a. mit dem Bündnis Bleiberecht erarbeiteten Fragenkatalog zur „Liste der Auffälligen“ und den Planungen, die AU Europastraße künftig als „kommunale Sonderunterkunft“ zu betreiben, an die Gemeinderatsfraktionen in Tübingen verschickt; verbunden mit der Aufforderung, im Rahmen dieses demokratischen Gremiums von der Stadtverwaltung Klarheit bei den vielen offenen Punkten zu diesem Thema einzufordern, die auch nach der ursprünglichen Presseberichterstattung noch bestehen.

Die Anfrage wird außerdem unterstützt vom Asylzentrum Tübingen, dem Unterstützerkreis AU Europastraße, der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen, dem Diakonischen Werk Tübingen, sowie move on – menschen.rechte Tübingen e.V.. Einige gegenwärtige Bewohner der AU Europastraße wurden im Vorfeld ebenfalls mit einbezogen.

Anschreiben und Fragenkatalog veröffentlichen wir hier im Wortlaut:

An die Fraktionen des Gemeinderats der Stadt Tübingen
Zur Kenntnis an Integrationsrat Tübingen / Fachabteilung soziale Hilfen für Geflüchtete / Stabstelle Gleichstellung und Integration / Oberbürgermeister Boris Palmer / RP Tübingen / Presse / netzpolitik.org / Landesdatenschutzbeauftragter

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Südwestpresse und dem Schwäbischen Tagblatt wurde am 29. und 30.01.2019 berichtet, dass die Stadt Tübingen bereits seit Jahresbeginn eine Liste mit sogenannten „auffälligen Flüchtlingen“ führt, und diesbezüglich einen engen personenbezogenen Informationsaustausch u.a. zwischen Verwaltung, Polizei und städtischer Sozialarbeit etabliert. Geflüchtete Menschen, die auf dieser Liste geführt werden, sollen künftig in der Anschlussunterkunft Europastraße in Tübingen konzentriert untergebracht und „unter Bewachung“ gestellt werden.

Dieser neue Umgang der Stadtverwaltung mit in Tübingen lebenden Geflüchteten wurde bisher nicht ausreichend transparent thematisiert. Schon die wenigen bisher bekannten Details werfen viele Fragen auf hinsichtlich der Rechte der Betroffenen, der Rolle und Zielsetzung der haupt- und ehrenamtlichen Integrationsarbeit in unserer Stadt, und des Menschenbilds, das die Stadtverwaltung gegenüber in unserer Stadt lebenden Menschen kommuniziert und praktiziert. Eine kritische und Transparenz im Handeln der Verwaltung einfordernde Diskussion zu diesem Thema halten wir daher für unbedingt notwendig.

Als Gemeinderätinnen und -räte üben Sie auch eine demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Stadtverwaltung aus. Wir möchten Sie deshalb bitten, die „Liste der Auffälligen“ und die geplante zukünftige Nutzung der AU Europastraße als kommunale Unterbringung für (auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz) als „auffällig“ bezeichnete Geflüchtete nicht einfach als Verwaltungshandeln zur Kenntnis zu nehmen, sondern dieses neue Konzept der Stadtverwaltung öffentlich im Gemeinderat zu thematisieren.

Als Handreichung dafür finden Sie bei diesem Schreiben einen Katalog mit den unserer Meinung nach drängensten Fragen zu dieser Thematik. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und Ihre menschliche, soziale und politische Einschätzung dazu.

Unser Fragenkatalog zur „Liste der Auffälligen“ wird unterstützt von: Bündnis Bleiberecht Tübingen, Asylzentrum Tübingen, Unterstützerkreis AU Europastrasse, Katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen, Diakonisches Werk Tübingen, move on – menschen.rechte Tübingen.

Mit freundlichen Grüßen, Der Sprecherrat der Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen


Fragenkatalog zur „Liste der Auffälligen

(im Folgenden: „Liste„)

  1. Auf welcher allgemeinen Rechtsgrundlage wird die Liste geführt?

  2. Gibt es exakt definierte Kriterien, aufgrund derer ein Betroffener auf dieser Liste eingepflegt und geführt wird?

  3. Wird den Betroffenen rechtsverbindlich mitgeteilt, dass sie auf der Liste geführt werden und aufgrund welcher Kriterien ihr Eintrag in die Liste erfolgt ist?

  4. Werden die Betroffenen über Art und Umfang der über sie gespeicherten Daten auf der Liste informiert?

  5. Werden die Betroffenen über die datenerhebende Stelle, die verarbeitenden Stellen und ggf. dritte Stellen informiert, die Zugriff auf die Daten in der Liste haben?

  6. Welche Personen/Institutionen haben in welcher Form permanenten bzw. direkten Zugriff auf die Liste (bitte jeweils ausführen: Aufgabenbereich; Administrative Berechtigung, Schreibberechtigung oder Leseberechtigung; jeweilige Rechtsgrundlage)?

  7. Welchen weiteren Personen/Institutionen werden in der Liste hinterlegte Informationen ggf. noch zugänglich gemacht, etwa auch in zusammengefasster Form oder in Auszügen; mündlich oder schriftlich; automatisiert oder auf Anfrage/Auskunftsersuchen (bitte ebenfalls detailliert aufschlüsseln)?

  8. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen dass ausschließlich o.g. Personen und Institutionen Zugriff auf die in der Liste erfassten Daten der Betroffenen haben?

  9. Werden die in der Liste erfassten Daten verwaltungsintern mit weiteren Daten, Datensammlungen oder Datenbanken verknüpft? Wenn ja, mit welchen, in welcher Form und zu welchem Zweck?

  10. Haben die Betroffenen das Recht auf Einsicht in sämtliche über sie in der Liste gespeicherten Daten, sowie die Möglichkeit zur Berichtigung dieser Daten?

  11. Haben die Betroffenen die Möglichkeit, gegen ihren Eintrag auf der Liste formal Widerspruch/Rechtsmittel einzulegen? Wenn ja, mit welchen Fristen und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, warum nicht?

  12. Welche Kriterien werden seitens der Stadtverwaltung vorausgesetzt, die ein Betroffener erfüllen muss um wieder von der Liste gestrichen zu werden?

  13. Welche Aufbewahrungs-, Lösch- und Sperrfristen gelten für die Einträge der einzelnen Betroffenen auf der Liste?

  14. Ist geplant, auf Grundlage der Liste statistische Auswertungen vorzunehmen? Falls ja: welche statistischen Merkmale werden erhoben, mit welcher Zielsetzung, wie häufig erfolgt eine Auswertung und welchen Personen/Institutionen werden die Ergebnisse einer solchen statistischen Auswertung ggf. zugänglich gemacht?

  15. Personen, die auf der Liste geführt werden, sollen der Anschlussunterkunft Europastraße zugewiesen werden. Soll es sich dabei (ausschließlich) um Personen handeln, die zuvor von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt worden sind? Falls ja: Bei welchen Verurteilungen zu welchen Straftaten kommt eine Verlegung in diese Unterkunft in Frage? Falls Nein: Bei welchen Verdächtigungen oder ggf. polizeilichen Ermittlungserkenntnissen soll auf welcher Rechtsgrundlage in diese Unterkunft zugewiesen werden?

  16. Wurden die in der AU Europastraße engagierten Ehrenamtlichen im Vorfeld darüber informiert, dass eine Neubelegung mit „irgendwie auffälligen“ Geflüchteten auf Grundlage der Liste, und eine Neuausrichtung der AU als „Sonderunterkunft“ geplant ist?

  17. Wurden die aktuell in der AU Europastraße untergebrachten Geflüchteten über die geplante Neuausrichtung der AU als „Sonderunterkunft“ informiert?

  18. Besteht künftig für die IntegrationsmanagerInnen eine generelle Berichtspflicht an vorgesetzte Verwaltungsstellen und Polizei bereits bei „auffälligem“ Verhalten, auch bei nicht im Sinne des Strafrechts nachweislich delinquenten Geflüchteten?

  19. Werden bei Konflikten und Problemen der von den IntegrationsmanagerInnen betreuten Klienten auch weiterhin zunächst schwerpunktmäßig sozialarbeiterische Lösungsmöglichkeiten (z.B. Einzelgespräche, Mediation, Schlichtung) ausgeschöpft, bevor seitens des Integrationsmanagements eine Information an Polizeibehörden und andere Dritte ergeht?

  20. Welche Auswirkungen hat die in diesem Konzept den städtischen SozialarbeiterInnen zugedachte Rolle auf bereits bestehende bzw. im Sinne professioneller sozialer Arbeit anzustrebende Vertrauensverhältnisse zu den von ihnen betreuten Betroffenen?

  21. Wie wird gewährleistet, dass durch die Liste die im Hinblick auf die Integration von Geflüchteten immanent wichtige vertrauensvolle Kooperation zwischen den ehrenamtlich und freiwillig Engagierten und den hauptamtlichen SozialarbeiterInnen nicht beschädigt wird?

  22. Wurde das Konzept der Liste mit der Leitungsebene der Fachabteilung soziale Hilfen und/oder den einzelnen IntegrationsmangerInnen gemeinsam entwickelt, und sind diese der Ansicht, dass die Liste aus fachlicher Sicht dem Zweck und dem Auftrag der Fachabteilung und der Integration der Betroffenen dient?

  23. Welche Maßnahmen sind geplant, um der – teils auch durch die bisherige öffentliche Kommunikation von führenden Persönlichkeiten der Stadtverwaltung bereits von Anfang an betriebenen – Stigmatisierung der aktuell und künftig in der AU Europastraße zugewiesenen Menschen entgegenzuwirken?

  24. Wie wird – nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz – gewährleistet, dass die aktuellen und künftigen Bewohner der AU Europastraße den selben Zugang zu städtischen Integrations-, Unterstützungs und Beratungsangeboten haben wie Geflüchtete in anderen Unterkünften mit dem selben Aufenthaltsstatus?