Bündnis Bleiberecht fordert den Freispruch des „kein-Mensch-ist-illegal“-Aktivisten Hagen Kopp

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat einen Strafbefehl gegen Hagen Kopp erlassen, in dem steht: „Am 19.07.2019 riefen Sie auf der Internetseite www.aktionbuergerinnenasyl.de auf ´von Abschiebung bedrohten Menschen BürgerInnenasyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken`. Sie werden daher beschuldigt, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat aufgefordert zu haben. Sie nahmen dabei in Kauf, dass Ihre Aufforderung ernst genommen wird.“
Hagen Kopp soll eine Geldstrafe in Höhe von 1.200€ zahlen, da sein Name im Impressum der Kampagnenseite https://aktionbuergerinnenasyl.de zu finden ist. Heute, am 16. Juli 2020, wehrt sich Hagen Kopp vor dem Amtsgericht Alzenau gegen diesen Vorwurf.

Das Tübinger Bündnis Bleiberecht sieht hierin keinen Aufruf zu einer Straftat, sondern vielmehr einen willkommenen Appell an die Aufrechterhaltung der Menschlichkeit und der Menschenrechte in unserer Gesellschaft – und wenn diese Aufforderung ernst genommen wird, ist dies nur erfreulich und unterstützenswert.


In der Selbsterklärung der Kampagne aus dem Jahr 2018 heißt es: „Ich würde Menschen verstecken, um sie vor Abschiebung zu schützen! Meine Solidarität gegen die Politik der Abschiebung und Ausgrenzung. Für eine Gesellschaft von Allen und für Alle. Menschen in Not zu helfen, sie willkommen zu heißen und ihnen Schutz zu gewähren, ist eine der natürlichsten Sachen der Welt. […] Jeden Tag werden Menschen von Flughäfen abgeschoben. Sie werden gegen ihren Willen in andere Länder Europas oder in ihre Herkunftsländer verfrachtet, zurück in Armut, Verfolgung oder gar Krieg. Das will ich nicht tatenlos hinnehmen. Ich stehe auf für eine offene Gesellschaft, in der wir – ohne Abschiebungen und Ausgrenzung – die Zukunft gemeinsam gestalten wollen. Für eine solidarische Welt, in der die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar ist. Deshalb rufe ich dazu auf, lokale Initiativen zu unterstützen, die von Abschiebung bedrohten Menschen BürgerInnenAsyl gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen verstecken. Ich werde mich selbst, nach meinen Möglichkeiten, an Initiativen des zivilen Ungehorsams gegen die ethisch nicht vertretbare Abschiebepolitik beteiligen: für ein zivilgesellschaftliches Willkommen in einer offenen und sozial gerechten Gesellschaft.“

Das Bündnis Bleiberecht schließt sich dem Ruf des Grundrechtkommitees an: „Wir fordern Freispruch für Hagen Kopp. Das Bürger*innen-Asyl ist menschenrechtlich geboten. Keine Kriminalisierung von praktischer Solidarität!“ Neben zahlreichen Gruppen, wie u.a. dem Bündnis gegen Abschiebung Münster, dem Grundrechtekomittee und den Flüchtlingsräten aus Bayern, Niedersachsen und Sachsen erklärt sich auch das Bündnis Bleiberecht solidarisch mit Hagen Kopp.

Die Aufforderung zur Gewährung von BürgerInnenasyl und alle Menschen, die sich dafür engagieren, verdienen Unterstützung und keine Kriminalisierung – „Für eine solidarische Welt, in der die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar ist“!