T-Shirt-Aktion: „Menschenrecht fundamental ist“

Liebe Menschenrechtsfreund*innen,

der Begriff „Menschenrechtsfundamentalismus“ ist eigentlich schon jetzt ein heißer Anwärter auf das „Unwort des Jahres 2018“.

Neu aufgebracht wurde dieser Begriff vor wenigen Tagen in einem Facebook-Beitrag des Tübinger OB Boris Palmer, der damit zum gefühlt 1001-ten Mal (und entgegen aller nachgeschobenen Ausflüchte ziemlich unmissverständlich) all diejenigen öffentlich diffamiert hat, die sich konsequent und solidarisch für die Rechte und das Überleben von flüchtenden und geflüchteten Menschen einsetzen.

Wir finden es empörend, dass selbst vormals als progressiv-bürgerlich geltende Politiker mittlerweile „ganz normale“ Kampfbegriffe der Neuen Rechten, Pegida und AfD nicht mehr nur aufnehmen, sondern diese rechtsextremen Gruppierungen jetzt auch noch mit eigenen, vermeintlich abwertenden Wortschöpfungen aktiv aufmunitionieren.

Im Gegensatz zu den populistischen Äußerungen von Boris Palmer sehen wir allerdings nicht, wie die Menschenrechte anders als „fundamental“ wahrgenommen werden könnten.

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen hat sich daher dazu entschlossen, den Begriff „Menschenrechtsfundamentalismus“ positiv zu besetzen und darauf aufmerksam zu machen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Tat ein grundlegender Maßstab dafür ist, wie Menschen auf der ganzen Welt, unabhängig von ihrer Herkunft, miteinander umgehen sollten und welche unveräußerlichen Rechte jeder einzelne Mensch auf diesem Planeten hat.

Angeregt durch einen lesenswerten Kommentar im Schwäbischen Tagblatt zum Thema haben wir nun diese T-Shirts entworfen, die hoffentlich bald an jeder Ecke in Tübingen und anderswo rumlaufen werden.

Die Shirts können in vielen weiteren Farben und Größen hier bestellt werden – zum regulären Preis des Herstellers, wir selbst verdienen nichts daran:

https://shop.spreadshirt.de/bleiberecht

(wer im Shop ein wenig herumstöbert findet auch die Möglichkeit, unsere Designs auf andere Schnittmuster und Textilien drucken zu lassen – per Klick auf „Design anpassen“ unter den jeweiligen Artikelseiten)

Es ist an der Zeit, Farbe zu bekennen – in Tübingen und überall: WEIL MENSCHENRECHT FUNDAMENTAL IST!

Schon jetzt das Unwort des Jahres: wir haben die passenden T-Shirts!

Erhältlich hier für € 17,49 + Versand

 

Dank an B. Palmer und G. Steger für die Inspiration zu dieser Aktion!

 

 

Demonstration in Reutlingen: Stoppt das Sterben nicht die Retter!

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen unterstützt den

Aufruf zur Demonstration: Stoppt das Sterben nicht die Retter!

Fr, 13.07.2018, Reutlingen, Auftakt 16:30 Albstr. 78 Höhe „Zelle“, 17:00 Uhr Start der Demo, 18:00 Uhr Kundgebung im Bürgerpark (Stadthalle), 18:30 Ende der Demo, ab 21:00 Soli-Disco im Cafe Nepomuk für Sea-Eye e.V.

2018-07-13 Reutlingen Flyer_Demo (PDF)

Die Europäische Union beugt sich den Rechtspopulisten und verschärft den Kampf gegen Flüchtlinge. Die Mittelmeer-Route soll geschlossen werden. Die Menschen die es aufs Meer schaffen werden von der sogenannten libyschen Küstenwache (LCG) zurückgebracht oder ertrinken. Weiterlesen

Pressebericht: Leitlinie gefunden – Kein Untertauchen in Afghanistan möglich

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit großem Aufwand den Fall zweier aus Afghanistan geflüchteten Brüder aus Tübingen verhandelt, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt worden war, und ihnen den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Mit dem Fall fand das Gericht eine Linie für den Umgang mit jungen Afghanen.

Pressebericht: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Leitlinie-gefunden-Verwaltungsgericht-verhandelte-mit-Aufwand-den-Fall-zweier-afghanischer-Brueder-378503.html

Landratsamt hängt Banner von Flüchtlingsunterkunft ab

50 Banner mit der Forderung „Keine Abschiebung nach Afghanistan. Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge“ hängen derzeit an Wohnhäusern, Einrichtungen, Firmen usw. in Tübingen und Umkreis.

Das von afghanischen Geflüchteten an der Außentreppe ihrer Unterkunft angebrachte Banner wurde nun vom Landratsamt abgehängt mit der Begründung, dass das Anbringen von „Werbebannern“ nicht zulässig sei.

Das Bündnis Bleiberecht protestierte und forderte in einem Brief an das Landratsamt und einer Pressemitteilung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe auch für Flüchtlinge und auch in Flüchtlingsunterkünften gelten müsse.

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