Offener Brief Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen

Tübingen, 16.09.2021

Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht haben sich heute gemeinsam mit einem „offenen Brief“ an die Abgeordneten und -kandidat*innen des im Bundestag vertretenen demokratischen Parteienspektrums aus dem Wahlkreis Tübingen gewandt, darunter auch die amtierende Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration im Kanzleramt, Annette Widmann-Mauz.

Anlass ist ein „Länderschreiben“ des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 12.08.2021 (siehe Anhang). Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die – noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei – erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungserlaubnis“) in diesem „Länderschreiben“ des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb mit ihrem offenen Brief ihre Bundestagsabgeordneten und -kandidat*innen, und deren Fraktionen, zu einer parlamentarischen Intervention auf, bevor (Zitat): „das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.“

Wir veröffentlichen hier diesen offenen Brief im Wortlaut:

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