UPDATE 10/2017: Wie wir mittlerweile erfahren haben, wurde der betroffene afghanische Geflüchtete H.F. unmittelbar nach seiner Ankunft in Bulgarien in eine dortige Abschiebehaftanstalt verbracht und anschließend offenbar von den bulgarischen Behörden zur „freiwilligen“ Rückkehr nach Afghanistan gezwungen – die Alternative wären 1,5 Jahre Verbleib in bulgarischer Abschiebehaft gewesen; er konnte dort weder einen Asylantrag stellen noch wurde ihm Zugang zu rechtlichem Beistand gewährt. Wir fordern weiterhin die deutschen Behörden auf, für die Folgen ihres skandalösen und rechtswidrigen Agierens in diesem Fall gerade zu stehen und dem Betroffenen umgehend eine legale Rückkehr aus Afghanistan nach Deutschland zu ermöglichen und zu finanzieren!
UPDATE 22.09.2017: Junger afghanischer Flüchtling aus Tübingen trotz laufendem Klageverfahren rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben – Verwaltungsgericht verfügt, daß er „umgehend“ nach Deutschland zurück gebracht werden muss!
(Quelle: http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Heim-nach-Tuebingen-347364.html)
Update 18.09.2017: Das VG Sigmaringen hat nun offiziell bestätigt, dass die Abschiebung trotz laufendem Eilantrag rechtswidrig war. (Quelle: http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Abschiebung-nach-Bulgarien-war-rechtswidrig-346740.html). Wir fordern die zuständigen Behörden auf, eine sofortige Rückkehr von Herrn H.F. nach Tübingen zu ermöglichen!
Update 16.09.2017: Mittlerweile hat die Presse den Fall ebenfalls aufgegriffen: http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Am-fruehen-Morgen-abgeholt-346429.html
TÜ, 14.09.2017: Gemeinsame Presserklärung von Bündnis Bleiberecht, move on – menschen.rechte Tübingen e.V., AK Asyl Südstadt Tübingen und Sprecherrat Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen
In den frühen Morgenstunden wurde gestern der 23-jährige afghanische Flüchtling H. aus seiner Unterkunft in der Wilhelm-Keil-Straße in Tübingen von der Polizei abgeholt. Von Stuttgart aus wurde er gegen 10 Uhr nach Bulgarien abgeschoben.
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