Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat einen Strafbefehl gegen Hagen Kopp erlassen, in dem steht: „Am 19.07.2019 riefen Sie auf der Internetseite www.aktionbuergerinnenasyl.de auf ´von Abschiebung bedrohten Menschen BürgerInnenasyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken`. Sie werden daher beschuldigt, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat aufgefordert zu haben. Sie nahmen dabei in Kauf, dass Ihre Aufforderung ernst genommen wird.“
Hagen Kopp soll eine Geldstrafe in Höhe von 1.200€ zahlen, da sein Name im Impressum der Kampagnenseite https://aktionbuergerinnenasyl.de zu finden ist. Heute, am 16. Juli 2020, wehrt sich Hagen Kopp vor dem Amtsgericht Alzenau gegen diesen Vorwurf.
Das Tübinger Bündnis Bleiberecht sieht hierin keinen Aufruf zu einer Straftat, sondern vielmehr einen willkommenen Appell an die Aufrechterhaltung der Menschlichkeit und der Menschenrechte in unserer Gesellschaft – und wenn diese Aufforderung ernst genommen wird, ist dies nur erfreulich und unterstützenswert.