+++ Prozessauftakt in Ellwangen abgesagt +++ VG Hamburg: Flüchtlingsunterkünfte sind grundgesetzlich geschützter Wohnraum +++ Kein Betreten/Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss… +++ …auch nicht im Rahmen eines Abschiebeversuchs +++
Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung zweifelt das Amtsgericht Ellwangen daran, dass der Polizeieinsatz in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen am 3. Mai 2018 rechtmäßig war.
„Jeder muss sich bei uns an Recht und Gesetz halten. Es gibt in Baden-Württemberg keine rechtsfreien Räume.“ Innenminister Strobl (nur auf dem Bild links) am 03.05.2018
Bei der damaligen Großrazzia hatten rund 500 Polizisten die LEA unter massiver Gewaltanwendung gestürmt, Zimmer betreten und die Bewohner aus dem Schlaf gerissen, aus den Betten gezogen, mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht.
Bei dem damaligen, ohne richterlichen Beschluss durchgeführten Einsatz wurden elf Bewohner der LEA verletzt, 26 Bewohner versuchten zu fliehen. 27 wurden wegen angeblichen Widerstands gegen die Polizei vorläufig festgenommen.
Laut „Schwäbischer Zeitung“ hat der zuständige Amtsrichter mittlerweile erhebliche rechtliche Bedenken, was den Polizeieinsatz angeht. Sollte dieser nicht rechtmäßig gewesen sein, wäre der Widerstand der Geflüchteten dagegen nicht strafbar. Weiterlesen →