Flüchtlingshilfen im Kreis Tübingen
gemeinsam mit Bündnis Bleiberecht Tübingen
Pressemitteilung / Stellungnahme 29.3.2019
Grundsätzlich befürworten wir, dass Baden-Württemberg eine Vorgriffsregelung zur sog. Beschäftigungsduldung erlassen hat. Damit wird möglich, dass abgelehnte Asylsuchende, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind, bereits jetzt eine „Ermessensduldung“ erhalten und damit in Deutschland bleiben können, wenn sie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ vom 18.12.2018 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, viel zu restriktiv sind.