Erinnert ihr euch noch? Im Herbst 2017 starteten wir die Online-Petition „Abgeschobener afghanischer Flüchtling muss nach Deutschland zurückgeholt werden! Asef bleibt!“ Mit Erfolg, denn der im Oktober 2017 in rechtswidriger Weise nach Bulgarien und von dort nach Afghanistan abgeschobene Hasmat F. musste nach Deutschland zurückgeholt werden. Kurz darauf wurde sein Asylantrag vom BAMF – wie bei fast allen alleinstehenden Männern – abgelehnt, doch das Verwaltungsgericht erkannte ihm im Klageverfahren die Flüchtlingseigenschaft zu.
Archiv des Autors: bleiberecht
Im Bürgeramt verhaftet und abgeschoben – Offener Brief an Gemeinderat und Stadtverwaltung
Gemeinsamer Offener Brief von Bewohnern der AU Europastraße und ihren
Unterstützer*innen zur Abschiebung von Sabir H. am 04.02.2020
Wir protestieren auf das Schärfste gegen die Verhaftung und Abschiebung unseres Freundes und Mitbewohners Sabir in den Räumlichkeiten des Bürgeramts in Tübingen. Er wohnte bis zu dieser Woche bei uns in der Unterkunft Europastraße.
Sabir musste am Dienstag zur Ausländerbehörde im Bürgeramt in Tübingen gehen. Er hat vielleicht gedacht, dass er dort einfach ein weiteres Mal seine Aufenthaltsdokumente erneuern lassen soll, so wie in all den Jahren, die er schon in Tübingen gelebt hat.
Aber als er dieses Mal im Bürgeramt ankam, wartete dort bereits die Polizei auf ihn. Er wurde direkt dort im Bürgeramt verhaftet und in das Abschiebegefängnis nach Pforzheim gebracht. Seitdem haben wir keinerlei Kontakt mehr zu Sabir. Wir befürchten, dass er bereits am nächsten Morgen aus der Abschiebehaft nach Pakistan abgeschoben wurde.
Es ist eine Schande, dass Mitarbeiter*innen unserer Stadtverwaltung sich an solch einer unwürdigen Aktion beteiligen, indem sie einen Menschen unter einem Vorwand in ihre Büros einladen, um ihn dort von der Polizei verhaften und anschließend deportieren zu lassen!
Flüchtlingslager auf griechischen Inseln – nicht länger wegsehen !
Link
In einem gemeinsamen lokalen Bündnis aus über 20 Organisationen und Initiativen, haben wir gestern eine Petition an den Ministerpräsidenten Kretschmann eingereicht.
Unterstützt diese Petition und helft uns Baden-Württemberg zum Handeln zu bewegen. Das Elend auf den griechischen Inseln muss ein Ende haben!! Hier unterzeichnen:
Die Petition ist eingereicht von:
Adis e.V., Asylzentrum Tübingen, Bündnis Bleiberecht, Diakonische Werk Tübingen, UK Asyl Dusslingen, Fluchtpunkte e. V. Tübingen, Frauen helfen Frauen e.V. Tübingen, Gesellschaft Kultur des Friedens, FK Holderfeld, Katholische Gesamtkirchengemeinde – Stadtdiakonat, Martin-Bonhoeffer-Häuser, Menschenrechtswoche Tübingen e.V., move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Newcomernews, Offene Kirche in Tübingen, AK Integration Ofterdingen, Pfunzkerle e.V., refugio stuttgart e.V., FK Asyl Rottenburg, Asyl AK Stiftskirche, AK Asyl Südstadt, Wüste Welle
http://chng.it/8ftXph9BM8
Oberster Landesdatenschützer übt heftige Kritik an Tübinger „Liste der Auffälligen“
Heute hat sich (fast ein Jahr nachdem wir unseren ursprünglichen Fragenkatalog formuliert haben) erstmals der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) öffentlich zu dem Thema geäußert und mit deutlichen Worten Boris Palmer und seine Stadtverwaltung gerügt.
Laut LfD hat sich die Stadtverwaltung bisher offenbar geweigert, auch nur die grundlegendsten Antworten auf die Fragen des LfD zur „Liste der Auffälligen“ zu liefern, damit dieser überhaupt eine datenschutzrechliche Bewertung des „strukturierten Informationsaustauschs“ über angeblich auffällige Geflüchtete hätte vornehmen können. Stattdessen versucht Boris Palmer, das Vorgehen des LfD als „politisch motiviert“ zu diffamieren und hat sich (ebenfalls erstaunlich erfolglos) beim Baden-Württembergischen Innenminister Strobl beschwert – und zwar über den, qua Amt ja politisch unabhängigen, Landesdatenschutzbeauftragten und dessen Fragen.
Hier eine kleine Linkliste, die auf beiden Seiten verwendeten Formulierungen sprechen Bände…:
– erster Bericht heute im SWR-Rundfunk: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/Fragen-zur-Liste-mit-auffaelligen-Asylbewerbern-Landesdatenschuetzer-ruegt-Tuebinger-OB,datenschutzbeauftragter-kritisiert-ob-100.html?fbclid=IwAR3DFdrRt0LNP-EytTdq7TfTqF1Df-yIoAr5p1wqmqGAJ5WUcImAmK96PaQ
– offizieller Tätigkeitsbericht 2019 des LfD; zur Liste der Auffälligen s. S. 73ff.:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/01/35.-T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-den-Datenschutz-Web.pdf
– heutige Pressemitteilung von OB Boris Palmer zu den Vorwürfen des LfD: https://www.tuebingen.de/1620.html#/27807
– Beschwerdebrief des Tübinger OB Boris Palmer an Innenminister Strobl vom 01.10.2019: https://www.tuebingen.de/Dateien/55_datenschutz_anlage_brief_palmer.pdf
– Antwortschreiben von Innenminister Strobl vom 04.11.2019: https://www.tuebingen.de/Dateien/55_datenschutz_anlage_brief_strobl.pdf
– ausführlicher Artikel „Datenschützer kritisiert Auffälligen-Liste – Palmer kontert“ aus der heutigen Lokalzeitung: online mit Paywall unter: https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Datenschuetzer-uebt-Kritik-an-der-Liste-der-Auffaelligen-445340.html
Bilal Waqas muss sofort nach Deutschland zurückgeholt werden!
Tübingen, 14.01.2020
Pressemitteilung des Bündnis Bleiberecht Tübingen: Bilal Waqas muss sofort nach Deutschland zurückgeholt werden!
Der Behauptung von Stadtverwaltung und OB Boris Palmer, dass die nächtliche und möglicherweise sogar rechtswidrige Abschiebung unseres Mitbürgers Bilal Waqas am vergangenen Montag aufgrund von „zwingenden Vorgaben des Ausländerrechts“ unvermeidlich gewesen sein soll, muss entschieden widersprochen werden.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6) sowie weitergehender völker- und menschenrechtlicher Konventionen. Um dieser Forderung nach Schutz von Ehe und Familie Rechnung zu tragen formuliert auch das deutsche Aufenthaltsgesetz ausdrücklich ein schwerwiegendes Bleibeinteresse bei Ausländern, die bereits mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Dieses aus dem Eheverhältnis mit einem deutschen Staatsangehörigen entstehende schwerwiegende Bleibeinteresse ist von den zuständigen Behörden in jedem Einzelfall gegen ein eventuell ebenfalls vorhandenes Ausweisungsinteresse aus weniger schwerwiegenden Gründen abzuwägen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Tübinger Ausländerbehörde bei Bilal Waqas die ihr daraus entstehenden Ermessensspielräume bewusst nicht nutzen wollte.
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Für einen „Sicheren Hafen“ im ganzen Landkreis – Statements und Redebeiträge
Im Folgenden dokumentieren wir die Redebeiträge der Kundgebung „Für einen ‚Sicheren Hafen‘ im ganzen Landkreis Tübingen“; von Seebrücke Tübingen, AK Asyl Südstadt und Bündnis Bleiberecht Tübingen.
11.12., 13 Uhr: Kundgebung für einen „Sicheren Hafen“ im Landkreis Tübingen
Kundgebung am Mi. 11.12.2019 um 13 Uhr vor dem Landratsamt Tübingen – Bringt orangefarbene Warnwesten mit!
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fordern landkreisweit über 20 Organisationen aus dem zivilgesellschaftlichen, menschenrechtlichen und kirchlichen
Spektrum in einem offenen Brief an die Mitglieder des Kreistags, dass der gesamte Landkreis Tübingen dem „Bündnis Städte Sichere Häfen“
beitreten und direkt aus Seenot gerettete Geflüchtete aufnehmen soll.
Im Rahmen der Kundgebung soll dieser offene Brief dann auch persönlich an die Mitglieder des Kreistags, im Vorfeld der an diesem Tag stattfindenden Kreistagssitzung, übergeben werden.
Den vollständigen Aufruftext zur Kundgebung und die Einzelstatements der aufrufenden Organisationen gibt es hier:
Abschiebung light: Teuer, aber wenig wirksam
Extrem staatstragend im Bereich der Flüchtlingspolitik ist alles, was der Aufenthaltsbeendigung dient. Hierbei gilt die „freiwillige Ausreise“ als Königsweg, denn sie ist weitaus billiger als die Abschiebung und sie verursacht weniger politischen Lärm. So fehlen die aggressiven Werbeplakate für die „freiwillige Rückkehr“ in keinem BAMF-Wartezimmer und auch in keinem kommunalen Amtsbüro fehlen die mehrsprachigen Werbeflyer. Rückkehrberatung wird großzügig staatlich gefördert und Beratungsstellen eingerichtet.
Nun hat das BAMF eine wissenschaftliche Analyse über die Wirkungen des Anfang 2017 aufgelegten Rückkehrprogramms „Starthilfe Plus“ aufgelegt. Zahlenmäßiges Ergebnis: Knapp über 15.000 Personen haben Deutschland „freiwillig“ und mit finanziellem Zuschuss von „Starthilfe Plus“ in 2017 und 2018 verlassen, darunter ca. 2.000 Personen, über deren Asylantrag noch gar nicht entschieden war und ca. 600 Personen, die bereits einen Schutzstatus hatten.
Rücknahmemoratorium aufgehoben – wieder Abschiebungen nach Gambia aus Baden-Württemberg
Update 13.11.2019: Offenbar ist die nächste „Sammelabschiebung“ (bzw. eine größere Anzahl von Personen mit „normalem Linienflug“) ab München nach Gambia bereits für den 15./16.11. geplant: https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/steht-neue-sammelabschiebung-nach-gambia-bevor.html
Tübingen / Breisach, 30. Oktober 2019
(via: Gambia-Helfernetz)
Die gambische Regierung hat sich mit der EU auf eine Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Gambia verständigt.
The Gambian government has made an agreement with the EU to resume deportations to The Gambia from European countries.
Nach dieser neuen Vereinbarung der gambischen Regierung mit der EU sind ab sofort Abschiebungen nach Gambia wieder jederzeit möglich und werden bereits durchgeführt!
Eine erste Abschiebung aus Baden-Württemberg nach Gambia hat unmittelbar danach bereits stattgefunden.
According to this new agreement between the Gambian government and the EU, deportations to The Gambia are now again possible at any time and are already happening again!
Immediately following this agreement, a person of Gambian origin living in Baden-Württemberg, has been deported back to The Gambia.
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Keine Abschiebung von Sandrine M.! Kundgebung am 19.09. um 17 Uhr / Holzmarkt, TÜ
Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. Tübingen/Reutlingen
Mit Empörung und Entsetzen haben wir erfahren, dass unsere Freundin Sandrine M.
auf Anordnung des dem Bundesinnenminister Seehofer unterstehenden Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge am 29. September nach Italien abgeschoben werden
soll. Wegen der sogenannten Dublin III – Verordnung wurde ihr Asylantrag wegen
Unzulässigkeit nicht geprüft.
Sandrine M. ist 2017 aus Kamerun geflohen und lebt seit etwas mehr als 2 Monate in Tübingen in einer Flüchtlingsunterkunft. Sandrine M. ist zum einen aus geschlechtsspezifischen Gründen geflohen zum anderen vor dem im Nordwesten Kameruns herrschenden Bürgerkrieg.